Ehrenordnung

Ehrenordnung Freiwillige Feuerwehr Griesheim e.V.

Der Vorstand des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Griesheim e.V.“ ist laut § 18 der Vereinssatzung berechtigt, eine Ehrenordnung einzuführen oder zu verändern.

 

 

  • 1 Aktive Mitglieder

Aktive Mitglieder der Einsatzabteilung und ehemals Aktive, die Mitglieder der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr der Stadt Griesheim sind, erhalten für das 25., 40. und 50. Jahr der Vereinsmitgliedschaft eine Ehrung. Diese ist mit der Aushändigung einer Bandschnalle in Bronze (25.), Silber (40.) oder Gold (50.) sowie einer Urkunde verbunden. Es zählt das Eintrittsjahr in den Verein, welches in der Mitgliederdatenbank hinterlegt ist.

 

  • 2 Bandschnalle

Die Bandschnalle wird im Rahmen der Mitgliederversammlung oder einer anderweitigen vom Verein organisierten Veranstaltung verliehen und soll sichtbar an der Dienstuniform getragen werden. Es darf nur die ranghöchste Bandschnalle sichtbar getragen werden.

 

  • 3 Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder erhalten für das 25., 40. und 50. Jahr der Vereinsmitgliedschaft eine Ehrung. Diese erfolgt in Form einer Urkunde sowie eines kleinen Präsentes bei einer Mitgliederversammlung oder einer anderweitigen vom Verein organisierten Veranstaltung.

 

  • 4 Einladung zur Ehrung

Die Ankündigung der Ehrung geht dem Vereinsmitglied spätestens 7 Tage vor dem Ehrungsdatum schriftlich in Briefform oder per Mail zu. Bei Nichterscheinen kann die Ehrung per Post zugestellt werden.

 

  • 5 Veröffentlichung der Ehrenordnung

Der Vorstand behält sich jegliche Änderungen bzw. den Widerruf dieser Satzung durch den einfachen Vorstandsbeschluss vor. Die aktuell gültige Ehrenordnung ist auf der Homepage des Vereins abrufbar. Ein Anrecht auf Ehrung durch den Vereinsvorstand besteht nicht.

 

  • 6 In Kraft treten

Die Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2022 in Kraft.

 

Griesheim, den 07.03.2022
Für den Vorstand des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Griesheim e.V.“

gez. Annette Stoll
Vorsitzende